Tipps zur Finanzierung von Schulprojekten

In unserem Blog berichten wir regelmäßig über einzelne Finanzierungsmöglichkeiten von Präventionsprojekten. Das hat einen guten Grund. Denn die Suche nach Fördermitteln für Projekte zum sozialen Lernen stellt viele Schulen immer wieder vor große Herausforderungen. Noch bis vor ein paar Monaten war das Finanzierungsthema etwas weniger dringlich, da die Antragstellung für öffentliche Fördergelder aus dem Bund-Länder-Programm "Aufholen nach Corona", die im Zuge der Corona-Pandemie bereitgestellt wurden, in der Regel sehr einfach war. Projekte, die sich über Fördermittel aus diesem Programm finanzieren ließen, mussten aber spätestens im Sommer 2023 abgeschlossen sein. Einzelne Kommunen, wie z. B. die Stadt Osnabrück, haben Förderfonds für Präventionsprojekte in Schulen aufgelegt, die auch jetzt noch abgerufen werden können. Aber auch diese sind zumeist zeitlich begrenzt. Der Förderbedarf hinsichtlich der Stärkung sozial-emotionaler Kompetenzen ist aber auch noch Jahre nach Ausbruch der Pandemie groß. Vermutlich wird sich dies in den nächsten Jahren auch nicht so schnell ändern. Programme wie das von !Respect zur Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen werden angeboten und nachgefragt – nur müssen sich diese aber eben auch bezahlen lassen. Im Nachfolgenden geben wir ein paar Tipps, was man bei der Planung von !Respect-Projekten im Hinblick auf das sogenannte Fundraising beachten sollte. Am Ende findet sich dann auch ein Überblick über verschiedene Finanzierungsquellen.

 

Langfristig planen – Projekte rechtzeitig terminieren

 

Fangen Sie rechtzeitig mit der Projektplanung an – insbesondere im Hinblick auf die Projektfinanzierung. Nachdem zunächst einmal der Bedarf für eine Maßnahme zur Stärkung sozial-emotionaler Fähigkeiten festgestellt worden ist, sollten Sie Angebote von Anbieter*innen wie !Respect einholen. Nachdem man sich dann für ein bestimmtes Programm entschieden hat, empfiehlt es sich, den zeitlichen Rahmen abzustecken. Denn bei zeitintensiven Projekten benötigt man nicht selten eine Vorlaufzeit von bis zu einem Jahr, da Maßnahmenträger*innen oftmals nur begrenzte Angebotskapazitäten haben. Natürlich muss die Durchführung eines Projekts immer von den Schulgremien beschlossen werden. Aber bis die nächste Schulkonferenz tagt, vergeht oftmals viel Zeit. Daher empfiehlt es sich, bei einer externen Projektpartner*in wie !Respect zunächst sein Interesse an einer Projektdurchführung zu bekunden und gegebenenfalls schon einen Projekttermin unverbindlich reservieren zu lassen. Denn wenn man zunächst Fördermittel beantragt und bis zu deren Bewilligung abwartet, die man in den meisten Fällen erst Monate später erhält, ist es oftmals schon zu spät, noch einen passenden Projekttermin zu finden. Daher sollte man ein Projekt zeitlich festlegen und hierfür auch einen Termin reservieren, dann direkt mit der Suche nach Fördermittel beginnen und erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich nachdem die Finanzierung geklärt ist, ein Projekt durch die entsprechenden Schulgremien beschließen lassen. Sollte sich die Suche nach Fördermitteln doch als zu große Herausforderung herausstellen oder die Projektdurchführung doch nicht von der Schulkonferenz beschlossen werden, lässt sich ein Projekt später auch noch stornieren. Mit Rücksicht auf die Projektpartner*in sollte dies jedoch nicht zu spät geschehen. Denn !Respect arbeitet z. B. mit Honorarkräften zusammen, die bei einer kurzfristigen Stornierung in aller Regel keine neuen Alternativprojekte mehr planen können. Sie stehen dann für diesen Zeitraum vermutlich mit leeren Händen da (aber glücklicherweise passiert das sehr selten).

 

Finanzierungsmix – in der Regel benötigt man Gelder von mehreren Fördergeldgeber*innen

 

Eine Einhundert-Prozent-Finanzierung über eine einzige Fördermittelgeber*in ist die absolute Ausnahme. In aller Regel muss man bei der Finanzplanung nach mehreren Förderquellen Ausschau halten. Über "Demokratie leben!", ein Förderprogramm des Bundes, lassen sich z. B. nur maximal 50 Prozent der Gesamtprojektkosten finanzieren. Für die andere Hälfte müssen andere Förder*innen gefunden werden. Zudem darf man natürlich nicht außer Acht lassen, dass nicht jeder Förderantrag bewilligt wird. Oft gibt es eine Vielzahl an Antragsteller*innen, aber nur ein begrenztes Förderbudget und entsprechend viele Absagen. Da man eigentlich immer auch mit einem negativen Bewilligungsbescheid rechnen muss, empfiehlt es sich, "zweigleisig" zu fahren, d. h. Förderanträge bei verschiedenen Fördermittelgeber*innen gleichzeitig zu stellen, auch wenn man am Ende vielleicht über das Ziel hinausschießt. Aber ein positiver Bewilligungsbescheid lässt sich im Nachhinein auch ablehnen. Dafür muss man dann gegebenenfalls nur ein kurzes Schreiben aufsetzen.

 

Förderrichtlinien und Förderantrag

 

Nachdem man bei der Suche nach Fördergeldern auf eine Fördermittelgeber*in bzw. ein Förderprogramm gestoßen ist, die bzw. das eventuell in Frage kommen könnte (später geben wir noch Tipps für die Suche), sollte man als erstes die Förderrichtlinien prüfen.

In den Förderrichtlinien steht, welche Arten von Projekten gefördert werden bzw. was nicht gefördert wird. Wichtig ist auch der Zeitpunkt, bis wann eine Projektförderung beantragt werden bzw. bis wann das Projekt abgeschlossen sein muss. Die Frage nach dem Bewilligungszeitraum sollte auch nicht außer Acht gelassen werden. Denn wenn ein Projekt noch vor Beginn der Sommerferien abgeschlossen sein sollte, der Fördermittelausschuss aber erst in ein paar Monaten nach Pfingsten tagt und erst danach mit einer Bewilligung zu rechnen ist, sollte man ein solches Förderprogramm vermutlich eher nicht für die Projektfinanzierung in Betracht ziehen (es sei denn, man fährt "zweigleisig", wie wir es weiter oben ja auch schon empfohlen haben). In den Förderrichtlinien steht auch, wer förderberechtigt ist bzw. über wen der Förderantrag gestellt werden kann. Bei öffentlichen Fördergeldern ist es oftmals die Schule, bei Fördermitteln von privaten Förder*innen oft der Schulförderverein. Gelegentlich ist es aber auch sinnvoll oder gar erforderlich, dass ein Projektträger wie der !Respect e. V. einen Förderantrag stellt. So ist z. B. die Fördermittelvergabe bei der "Stiftung Münster der Sparda-Bank West" so geregelt, dass nur der !Respect e. V. eine Förderung beantragen kann, nicht aber Schulfördervereine.

Die Frage nach der Fördersumme ist für die Antragstellung oftmals auch nicht unerheblich. Diesbezüglich sollte man nicht nur eine Antwort darauf finden, was maximal gefördert wird, sondern auch, ab welchen Fördersummen welcher Entscheidungsprozess hinsichtlich der Bewilligung durchlaufen wird. Bei höheren Förderbeträgen gibt es oft Antragsfristen und feste Termine, an denen ein Gremium für die Bewilligung tagt, z. B. der Stiftungsvorstand. Bei niedrigeren Antragsbeträgen kann hingegen oft auch eher unbürokratisch auf Ebene der Sachbearbeiter*in entschieden werden.

In der Regel finden sich Förderantragsformulare auf den Webseiten der Fördermittelgeber*innen. Manchmal ist aber auch eine vorherige Interessensbekundung erforderlich, sei es telefonisch, per E-Mail oder über ein hierfür vorgesehenes Formular. Erst danach bekommt man dann die Antragsunterlagen zugeschickt – vorausgesetzt, dass man mit der Interessensbekundung erfolgreich war.

Im Förderantrag muss das Projekt dann natürlich beschrieben werden – je nach Fördermittelgeber*in mehr oder weniger ausführlich. Hier wird in der Regel nach Zielgruppen, Wirkungszielen und konkreten Maßnahmen gefragt. Bei einem Antrag für eine Präventionsmaßnahme von !Respect ist in jedem Fall das !SocialSkills-Kurzkonzept sehr hilfreich. In aller Regel muss man für den Fördermittelantrag auch einen Finanzierungsplan aufstellen, weshalb man zu Beginn der Projektplanung auch immer konkrete Angebote von möglichen Projektträger*innen einholen sollte.

Last but not least: Projekte dürfen erst nach der Bewilligung von Fördermittelanträgen beginnen.

 

Bildung eines Fundraising-Teams

 

Vermutlich haben Sie es schon befürchtet bzw. Sie wissen es schon aus früheren Projekten, für deren Umsetzung Sie Förderanträge stellen mussten: Die Suche nach Fördermitteln und die Antragstellung können ziemlich zeitintensiv sein. Daher sollte man unbedingt überlegen, ob man einzelne Aufgaben delegieren bzw. vielleicht sogar ein Fundraising-Team bilden sollte. Den Schulförderverein sollte man in jedem Fall rechtzeitig miteinbeziehen. Aufgaben lassen sich immer verteilen. Z. B. kann eine Person für die Ansprache lokaler Banken und Sparkassen, Serviceclubs sowie lokaler Unternehmen verantwortlich sein. Das mutet vielleicht manchmal wie "Klinkenputzen" an und liegt nicht unbedingt jeder/m – es gibt aber auch Menschen, denen das Spaß macht. Jemand anderes möchte sich hingegen lieber mit der eigentlichen Antragstellung beschäftigen, weil er oder sie gut texten kann und das erforderliche Maß an Genauigkeit mitbringt.

Vielleicht gibt es in der Schulgemeinschaft auch Eltern, die bei lokalen Unternehmen angestellt oder Mitglied in einem lokalen Service-Club sind, welcher lokale Bildungsprojekte unterstützt. Eine Kontaktanbahnung über diese Personen ist dann natürlich von großem Vorteil.

Wie so oft im Leben gilt auch beim Fundraising: Wenn man die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt, fällt es meistens nicht nur leichter, sondern man ist vielleicht auch erfolgreicher, weil verschiedene Menschen ihre Stärken einbringen können. Bei der Einbeziehung mehrerer Personen steigt nicht zuletzt auch die Wertschätzung für ein Projekt. Denn wenn man in der Gruppe sieht, wie viel Arbeit schon im Vorfeld eines Projektes geleistet werden musste, steigen auch die Erwartungen an die Wirkungen – die dann hoffentlich später auch erfüllt werden.

 

Überblick über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten

 

Von Projekt zu Projekt kann sich die Finanzierung einer Präventionsmaßnahme sehr unterscheiden. Es gibt Schulprojekte, die z. B. zu 100 Prozent von der Bildungslotterie "BildungsChancen" finanziert werden, und andere, die von vier, fünf und noch mehr verschiedenen Institutionen gefördert werden. Gelegentlich finanziert eine Schule ein Präventionsprojekt in dem einen Schuljahr im Wesentlichen über ein öffentliches Förderprogramm und ein Anschlussprojekt im darauffolgenden Schuljahr dann über eine private Stiftung. Oftmals können Projekte auch nur einmalig gefördert werden, so dass man für Folgeprojekte eine neue Finanzierung finden muss. Bei der Finanzierung über mehrere Förder*innen sollte man auch beachten, ob diese zueinander passen. So möchte z. B. eine Sparkassenstiftung vermutlich nicht so gerne noch eine regionale Volksbank mit im "Finanzierungsboot" haben.

Im Folgenden findet sich ein kurzer Überblick über unterschiedliche Fördermittelgeber*innen:

  • Öffentliche Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen

Ein Beispiel für öffentliche Fördermittel des Bundes sind die Fördergelder, die schon seit vielen Jahren über das Bundesprogramm "Demokratie leben!" zur Verfügung gestellt werden. Ein anderes Beispiel ist das "Startchancen"-Programm für Schulen in sozialen Brennpunkten, über das voraussichtlich ab dem Jahr 2025 auch Präventionsmaßnahmen gefördert werden.

Schulprojekte können eigentlich fast immer finanziert werden – man sollte den Aufwand aber keinesfalls unterschätzen (Foto von Ibrahim Boran auf Unsplash)
Schulprojekte können eigentlich fast immer finanziert werden – man sollte den Aufwand aber keinesfalls unterschätzen (Foto von Ibrahim Boran auf Unsplash)

Landesmittel wurden z. B. bis zum Schuljahr 2022/23 über Programme wie "Aufholen nach Corona" (NRW), "Schüler:innen stärken" (Bremen), "Startklar in die Zukunft" (Niedersachsen) oder "Stark trotz Corona" (Berlin) zur Verfügung gestellt.

Auch Kommunen und Regionen stellen sehr häufig Fördergelder zur Verfügung. Für Gewaltpräventionsmaßnahmen gibt es beispielsweise Fördergelder von der Region Hannover oder der Stadt Bonn.

  • Private Stiftungen und Stiftungen öffentlichen Rechts

In Deutschland gibt es weit über 20.000 Stiftungen. Für die Förderung von Präventionsmaßnahmen in Schulen nehmen Stiftungen vielleicht den größten Stellenwert ein. Hier gibt es lokal oder regional tätige Stiftungen, wie z. B. die "Stiftung – Unsere Kinder in Braunschweig", hinter der sich Volkswagen "versteckt" und die Präventionsmaßnahmen vor Ort fördert, oder landes- bzw. bundesweit tätige Stiftungen wie z. B. die "Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung". Letztere ist eine Stiftung des Landes Niedersachsen und fördert u. a. Schulprojekte zur "Integration vor Ort" mit bis zu 3.000 €.

Nahezu jede Region, jeder Landkreis und jede Stadt weist Bürgerstiftungen auf. Mittlerweile gibt es bundesweit ca. 400 (obwohl die erste Bürgerstiftung erst 1996 in Gütersloh gegründet wurde). Bürgerstiftungen sind unabhängig, autonom handelnd und gemeinnützig und werden von Bürger*innen gegründet, um Bürger*innen mit einem breiten Stiftungszweck zu dienen. Bürgerstiftungen stehen für ein nachhaltiges und dauerhaftes Engagement, um das Gemeinwesen an einem Ort zu fördern. Das Stiftungskapital wird u. a. aus den gestifteten Geldern der Bürger*innen aufgebaut. Mithilfe von Spenden sind Bürgerstiftungen häufig auch mit eigenen Sozial- und Kulturprojekten aktiv.

  • Genossenschaftsbanken und Sparkassen

Genossenschaftsbanken und Sparkassen fördern Projekte über hauseigene Stiftungen, z. B. die "STIFTUNG Sparda-Bank Hannover" oder "Die Braunschweigische Sparkassenstiftung". Erträge aus dem sogenannten Gewinnsparen müssen über Stiftungen dieser Art bis zu einem gewissen Pflichtanteil in gemeinnützige Projekte fließen. Für Anfragen für kleinere Förderbeträge, z. B. 500 €, kann man sich übrigens meistens direkt an die Filialleitung vor Ort wenden. So muss man nicht den langwierigeren Weg über die Stiftung gehen.

  • Soziallotterien

Auch Soziallotterien müssen einen Teil Ihrer Erlöse gemeinnützigen Projekten zugutekommen lassen. So fördert z. B. die "Deutsche Postcode Lotterie" mit mindestens 30 Prozent ihrer Einnahmen Projekte aus den Bereichen Chancengleichheit, sozialer Zusammenhalt sowie Natur- und Umweltschutz. Die Bildungslotterie "BildungsChancen" hatten wir bereits an anderer Stelle erwähnt. Die größte Soziallotterie Deutschlands ist "Aktion Mensch".

  • Krankenversicherungen

Seit 2015 sind Krankenkassen auch gesetzlich zur Erbringung von Präventionsleistungen verpflichtet. Der "Leitfaden Prävention" bildet die Grundlage für die Förderung bzw. Bezuschussung von Präventionsmaßnahmen. In diesem Leitfaden sind verschiedene Leistungsarten abgedeckt, u. a. "Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten" wie z. B. "Gesundheitsfördernde Schule". "Die Techniker" und die "KKH Kaufmännische Krankenkasse" sind nur zwei von vielen gesetzlichen Krankenkassen, die Projekte in Grundschulen zu Gewaltprävention und zur Förderung der psychosozialen Gesundheit finanzieren. Oftmals werden 90 Prozent der Gesamtkosten übernommen.

In Nordrhein-Westfalen sind zahlreiche gesetzliche Krankenkassen zusammen mit der "Unfallkasse NRW" Träger*innen des Landesprogramms "Bildung und Gesundheit NRW" zur Förderung der integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Schulen.

  • Förderung durch Unternehmen

Neben der Finanzierung über die o. g. öffentlichen und privaten Fördertöpfe gibt es auch zahlreiche Unternehmen, die im Rahmen ihrer Corporate Social Responsibility (CSR) Programme haben, mithilfe derer Projekte im Bereich Kinder, Jugend und Bildung finanziell unterstützt werden. Oft geschieht dies über Förderwettbewerbe wie z. B. die Aktion "#MACHSMOEGLICH" des Lebensversicherers "Canada Life". Auch der "Cornelsen Verlag" übernimmt gesellschaftliche Verantwortung, indem er über das Programm "FAIR@SCHOOL" Schulprojekte zur Verhinderung von Diskriminierung fördert. Häufig sind die Fördermittel an lokale oder regionale Vorhaben gebunden. So setzen sich die Teams der Drogeriemarktkette "dm" mit vielfältigen Aktionen für soziale, kulturelle und umweltschützende Projekte in ihrem Umfeld ein. Durch Kassieraktionen u. ä. unterstützen sie gemeinnützige Einrichtungen in ihrer Nachbarschaft und fördern u. a. die lokale Verbundenheit der "dm"-Märkte.

Unternehmen bzw. Unternehmer*innen gründen oftmals auch eigene Stiftungen, die dann einen bestimmten Förderzweck haben. So fördert z. B. die "Dr. August Oetker Stiftung" verschiedenste gemeinnützige Projekte, u. a. in den Bereichen Jugendhilfe, Erziehung und Bildung.

  • Service-Clubs

Große Service-Clubs wie "Rotary" haben in größeren Städten oft gleich mehrere Clubs. Neben den Rotariern gibt es noch "Lions-Club" und "Kiwanis" als ursprünglich rein männliche Clubs. Ausschließlich weibliche Service-Clubs sind "Soroptimist International" und "Ladies Circle". Der "Round Table" hat ausschließlich männliche Mitglieder unter 40 Jahren. Allen Service-Clubs gemein ist, dass sie gemeinnützige Projekte unterstützen, oft in der lokalen Gemeinschaft. Viele Schulprojekte werden von Service-Clubs unterstützt, oft auch über Jahre hinweg.

  • Schulförderverein

Der Schulförderverein ist eigentlich fast immer an der Finanzierung von Schulprojekten beteiligt. Dabei generieren Schulfördervereine Gelder über Mitgliedsbeiträge, Spenden, Crowdfunding und Aktionen wie Spendenläufe, Schulfeste u. ä. Über die Registrierung bei Nonprofit-Affiliate-Programmen wie "Gooding" und "Schulengel" können Schulfördervereine auch Prämien für Einkäufe generieren, die über diese Portale abgewickelt werden. Oft sind Schulfördervereine auch Antragsteller für Fördermittel von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Institutionen. Da Schulfördervereine das Fundraising für Schulprojekte betreiben, verfügen sie in aller Regel über ein großes Know-how diesbezüglich und sind gut vernetzt zu lokalen Fördermittelgeber*innen und Spender*innen. Ein Schulprojekt sollte daher eigentlich niemals ohne Einbeziehung des Schulfördervereins geplant werden.

  • Lehrmittel-/Fortbildungsbudget der Schule

Einzelne Bausteine eines Präventionsprojekts wie die Fortbildung des Kollegiums lassen sich über das Fortbildungsbudget finanzieren.

 

Die Arbeit ist noch nicht ganz erledigt

 

Man hat Förderanträge gestellt, und diese sind – zumindest teilweise – auch bewilligt worden. Damit ist der Finanzierungsprozess allerdings noch nicht abgeschlossen. Mittel müssen zunächst abgerufen werden und Verwendungsnachweise später eingereicht werden.

Während der Projektdurchführung ist vielleicht ein Pressetermin geplant. Bei einem solchen sollte man in jedem Fall auch die Förder*innen miteinbeziehen, um ihnen dort genügend Wertschätzung entgegenzubringen.

Zur Nachbereitung gehört dann in jedem Fall, das man sich bei den Geldgeber*innen in angemessenem Maß für ihr Engagement bedankt. Lieber einmal zuviel als zuwenig! Denn ohne die Förder*innen hätte man das Schulprojekt vermutlich nicht durchführen können. Dass man "Danke" sagt, ist natürlich eine Selbstverständlichkeit. Es ist aber auch mitunter nicht ganz uneigennützig, dies zu tun. Denn vielleicht gibt es ja auch in Zukunft Schulprojekte, die man wieder über diese Fördermittelgeber*innen bzw. Spender*innen finanzieren lassen könnte. Zu dumm, wenn man da etwas vergessen hätte.

 

Wo findet man Infos zu Förderprogrammen, Fördermittelgeber*innen etc.?

 

Der "Bundesverband Deutscher Stiftungen" bietet ein Portal zur Stiftungssuche an. Hier findet man zigtausende Stiftungen, die man unter Suchfeldern wie Stichwort, Ort und Bundesland finden kann. Die Online-Navigationshilfe eignet sich vor allem zum Finden lokaler Stiftungen, von denen es oftmals mehr gibt, als man denkt.

In der "Förderdatenbank des Bundes" findet man einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU. Unter dem Stichwort "Präventionsmaßnahme" stößt man hier z. B. auf das bereits erwähnte Förderprogramm "Demokratie leben!". In näherer Zukunft wird man dort auch Infos zum "Startchancen"-Programm finden, nachdem die Fördermaßnahme konkretisiert worden ist. Für den alltäglichen Gebrauch bei der Suche nach Schulförderprogrammen ist die Förderdatenbank vielleicht eher von begrenztem Nutzen.

Auf der Website von !Respect findet man zahlreiche Literaturtipps – nicht nur zum sozial-emotionalen Lernen, sondern auch einige zum Thema Fundraising in Schulen.

In Newslettern, z. B. von Bildungsorganisationen, findet man oft wertvolle Tipps zu aktuellen Förderprogrammen. Und selbstverständlich sollte man auch in der lokalen Presse auf Hinweise zu Fundraisingmöglichkeiten achten.

!Respect ist natürlich auch bemüht, Schulen und Schulfördervereine bei der Suche nach Fördermitteln zu unterstützen. Wir können nichts versprechen, tun aber unser möglichstes. Kontakt unter j.lindert@respect-in-school.de bzw. 0221 31061272.


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